Beschwerden
Probleme mit IALC-Sprachschulen sind selten, aber für solche seltenen Fälle haben wir ein formelles Beschwerdeverfahren eingerichtet.
Bitte versuchen Sie zuerst, das Problem direkt mit der Schule zu klären. Die meisten Probleme können durch direkte Kommunikation schnell und zufriedenstellend gelöst werden. Wenn Sie immer noch unzufrieden sind, gehen Sie bitte wie folgt vor.
Beschwerdeverfahren
- Die Mitgliedsschulen müssen jedem Kunden schriftliche Verfahren zur Behandlung von Beschwerden gemäß Anhang 1 (Ethikkodex) zur Verfügung stellen.
- Ein Kunde oder ein Vertreter einer Mitgliedsschule, der mit dem Service der Mitgliedsschule unzufrieden ist, sollte zunächst alles tun, um das Problem direkt mit der Mitgliedsschule zu lösen. Die Mitgliedsschulen müssen umgehend auf jede Beschwerde eines Sprachschülers oder Agenten reagieren und nach einer zufriedenstellenden Lösung oder einem Kompromiss suchen. Die Beschwerdeführer müssen sich unverzüglich mit der Mitgliedsschule in Verbindung setzen, um dieser Zeit zur Bearbeitung der Beschwerde zu geben.
- Kann eine Beschwerde nicht direkt mit dem dokumentierten Beschwerdeverfahren der Sprachschule gelöst werden, kann der Beschwerdeführer den Verband informieren, sofern die Beschwerde die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie wird in schriftlicher Form erstellt
- Sie enthält vollständige Angaben zur Entwicklung des Falles
- Sie ist in sachlicher Form gehalten
- Sie enthält Kopien aller relevanten Dokumente
- Sie enthält den Nachweis, dass die Mitgliedsschule unverzüglich über die Beschwerde informiert wurde
- Sie wird ausschließlich über das IALC-Beschwerdeverfahren verfolgt
- In schriftlicher Form geschehen
- Vollständige Angaben zur Entwicklung des Falles enthalten
- In sachlicher Form gehalten sein
- Kopien aller relevanten Dokumente enthalten
- Eine Bestätigung enthalten, dass die Angelegenheit ausschließlich durch das IALC-Beschwerdeverfahren verfolgt wird
- Wenn der Beschwerdeführer und die Mitgliedsschule keine Lösung oder keinen Kompromiss finden, wird der Fall an den IALC-Ombudsmann verwiesen. Der IALC-Ombudsmann wird dann eine Lösung empfehlen.
Die Mitgliedsschule muss die Lösung des Ombudsmanns umsetzen, oder sie muss mit Disziplinarmaßnahmen des IALC, die bis zum Ausschluss aus dem Verband reichen können, rechnen. Der Beschwerdeführer muss akzeptieren, dass der Verband nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und alles getan hat, um eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.